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Verzeichnis

Kfz-Werkstatt in Duisburg

17 Einträge in der Region Duisburg, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

47058 Duisburg
Gelisteter Betrieb
47051 4.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
45479 Mülheim an der Ruhr 7.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
47228 Duisburg
Gelisteter Betrieb
45475 8.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
46145 Oberhausen 8.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
47445 Moers 8.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
Gelisteter Betrieb
46539 Dinslaken 11.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
45355 Essen 12.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
45145 Essen 14.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
45145 Essen 14.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
45147 Essen 15.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
47506 15.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
47475 Kamp-Lintfort 16.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
45144 Essen 17.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
47809 Krefeld 18.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
Auch in Duisburg

Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Duisburg und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den ermittelten Betrag ausgezahlt. Das kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei denen sich eine vollständige Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die Grundlage dafür, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Ansprüche, von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.