Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist wirtschaftlich von dieser abhängig und schätzt Schäden tendenziell niedriger ein. Studien zeigen, dass Gutachten im Auftrag von Versicherungen systematisch niedrigere Schadenshöhen ausweisen als unabhängige Gutachten. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen — auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Dienstleister, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten — ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein gerichtsfestes Schadensgutachten im Auftrag des Geschädigten — nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung hingegen arbeitet im Interesse des Versicherers und schätzt Schäden erfahrungsgemäß niedriger ein.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach §249 BGB das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken — dies geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.