Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein gerichtsfestes Schadensgutachten im Auftrag des Geschädigten — nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung hingegen arbeitet im Interesse des Versicherers und schätzt Schäden erfahrungsgemäß niedriger ein.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist wirtschaftlich von dieser abhängig und schätzt Schäden tendenziell niedriger ein. Studien zeigen, dass Gutachten im Auftrag von Versicherungen systematisch niedrigere Schadenshöhen ausweisen als unabhängige Gutachten. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen — auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche — von der Reparaturkostenübernahme bis zum Schmerzensgeld.
Schadensteuerung bezeichnet die Praxis von Haftpflichtversicherungen, Geschädigte systematisch zu eigenen Partnerwerkstätten und hauseigenen Gutachtern zu lenken. Ziel ist die Senkung der Regulierungskosten — auf Kosten der vollständigen Ansprüche der Geschädigten. LOCAL PRO ist das Gegenmodell: unabhängige Dienstleister, die ausschließlich im Interesse der Geschädigten handeln.