Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein gerichtsfestes Schadensgutachten im Auftrag des Geschädigten — nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung hingegen arbeitet im Interesse des Versicherers und schätzt Schäden erfahrungsgemäß niedriger ein.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach §249 BGB das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken — dies geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Schadensteuerung bezeichnet die Praxis von Haftpflichtversicherungen, Geschädigte systematisch zu eigenen Partnerwerkstätten und hauseigenen Gutachtern zu lenken. Ziel ist die Senkung der Regulierungskosten — auf Kosten der vollständigen Ansprüche der Geschädigten. LOCAL PRO ist das Gegenmodell: unabhängige Dienstleister, die ausschließlich im Interesse der Geschädigten handeln.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.