Heute hat unsere Feuerwehren und Rettungskräfte eine Gewitterzelle in der Region ordentlich beschäftigt.
Hagel, überflutete Keller, weggewehte Gartenhäuser, fliegende Trampolins, ausgerissene und umgestürzte Bäume, mehrere Unfälle auf der Autobahn aufgrund Aquaplaning, ein Baum auf einem Pkw und sogar ein Baum in einer Stromleitung.
Nach einem der Einsätze kam dann eine ganz praktische Frage:
Ein Baum hatte ein Fahrzeug gestreift und dabei den rechten Außenspiegel abgerissen.
Die Geschädigte fragte mich:
„Markus, du bist doch Sachverständiger. Darf ich so noch fahren – und wie lange?“
Zuerst habe ich ihr gesagt, dass sie den Schaden fotografieren soll.
Der Spiegel hing nur noch lose am Fahrzeug. Deshalb habe ich ihn vollständig abgenommen und ins Auto gelegt. So konnte er während der Fahrt nicht herunterfallen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Gleichzeitig blieb das beschädigte Teil für die weitere Schadenaufnahme erhalten.
Anschließend habe ich ihr geraten:
Ruf sofort bei deiner Versicherung an und melde, dass dein Fahrzeug aufgrund des Unwetterschadens nur noch bedingt verkehrstauglich ist.
Außerdem sollte sie direkt nachfragen, ob sie sofort eine Notreparatur durchführen lassen darf.
Denn auch wenn es auf den ersten Blick „nur“ der rechte Außenspiegel ist: Ohne Reparatur kann das Fahrzeug nicht einfach unbegrenzt weiterbenutzt werden.
Eine pauschale Schonfrist gibt es nicht.
Ein beschädigtes Fahrzeug ist zwar nicht automatisch fahruntüchtig. Es muss aber bei jeder Fahrt verkehrssicher sein.
Ist ein Außenspiegel abgerissen, muss deshalb geprüft werden:
– Hängen noch Kabel oder Teile lose herunter?
– Gibt es scharfe Kanten?
– Funktioniert ein im Spiegel verbauter Blinker noch?
– Sind Kamera, Umfeldbeleuchtung oder Totwinkelassistent betroffen?
– Wurden Tür, Scheibe, Spiegeldreieck oder A-Säule ebenfalls beschädigt?
– Ist die notwendige Sicht nach hinten und zur Seite noch gewährleistet?
Einfach mehrere Tage ohne Spiegel weiterfahren? Nein.
Ob noch eine direkte Fahrt zur Werkstatt möglich ist oder das Fahrzeug besser stehen bleiben sollte, muss anhand des tatsächlichen Schadens entschieden werden.
Was sollte man nach einem Unwetter beachten?
Menschenleben gehen immer vor Sachwerte.
Bei umgestürzten Bäumen, hängengebliebene Äste in den Bäumen, beschädigten Stromleitungen oder anderen akuten Gefahren: Abstand halten und den Notruf wählen.
Einen überfluteten Keller nicht einfach betreten. Dort können unter anderem Stromschlaggefahr, aufschwimmende Gegenstände oder sich nicht mehr öffnende Türen zur tödlichen Gefahr werden. Ein beschädigtes Gartenhaus nicht einfach betreten, auch hier können Kabel herunterhängen.
Und vor allem bei diesem Wetter nicht auf das Dach steigen und versuchen es wieder zu reparieren - das kann in diesem Fall lebensgefährlich sein.
Schäden möglichst vollständig mit Fotos und Videos dokumentieren – sofern dies gefahrlos möglich ist:
– Gesamtübersicht
– beschädigte Bereiche
– Baum, Ast oder andere Ursache
– Standort und Umgebung
– lose oder abgerissene Fahrzeugteile
Beschädigte Teile nicht vorschnell entsorgen und Reparaturen nicht beginnen, bevor der Schaden ausreichend dokumentiert und das weitere Vorgehen mit der Versicherung geklärt wurde.
Schäden am Fahrzeug durch Hagel, Sturm, Überschwemmung oder einen umstürzenden Baum können in der Regel über die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung abgesichert sein.
Und gerade beim Fahrzeug gilt:
Der sichtbare Schaden ist nicht immer der einzige Schaden.
Welche Versicherung ist überhaupt zuständig?
Auch das muss im Einzelfall geklärt werden.
Bevor ein Sachverständiger beauftragt oder eine Reparatur begonnen wird, sollte deshalb mit der zuständigen Versicherung abgesprochen werden:
Schickt die Versicherung selbst einen Sachverständigen oder darf der Geschädigte einen eigenen Sachverständigen beauftragen?
Gerade bei einem Kaskoschaden sollte man nicht einfach jemanden beauftragen und davon ausgehen, dass die Kosten automatisch übernommen werden.
Und nicht immer ist allein entscheidend, woher der umherfliegende Gegenstand kam.
Wird beispielsweise das Dach des Nachbarcarports auf das eigene Auto geweht, zahlt nicht automatisch die Haftpflichtversicherung des Nachbarn.
War das Carport ordnungsgemäß instand gehalten und wurde allein durch den Sturm beschädigt, ist in der Regel die eigene Kaskoversicherung der richtige Ansprechpartner.
War das Carport dagegen bereits erkennbar beschädigt, mangelhaft befestigt oder nicht ausreichend gesichert, kann möglicherweise die Haftpflichtversicherung des Eigentümers zuständig sein.
Wird das eigene Carportdach auf das eigene Fahrzeug geweht, bleibt ebenfalls die eigene Kaskoversicherung der Ansprechpartner.
Deshalb gilt auch hier:
Erst dokumentieren, dann Versicherung informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
Ein abgerissener Spiegel ist schnell erkannt. Beschädigungen an Befestigungspunkten, Tür, Verkabelung, Scheibe oder Assistenzsystemen sieht man dagegen möglicherweise erst bei einer genaueren Prüfung.
Deshalb mein Motto:
Nicht vermuten – nachvollziehbar dokumentieren.
KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal
Markus Fuchs
KFZ-Techniker-Meister
KFZ-Sachverständiger
über 30 Jahre in Feuerwehr und Katastrophenschutz tätig
