Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche — von der Reparaturkostenübernahme bis zum Schmerzensgeld.
Über LOCAL PRO erreichen Sie sofort unabhängige Dienstleister in Ihrer Region. Die digitale Unfallakte ermöglicht eine schnelle, vollständig dokumentierte Schadensmeldung. Viele gelisteten Gutachter und Anwälte bieten Termine innerhalb von 24 Stunden an. Die gesamte Abwicklung — von der Schadensdokumentation bis zur Regulierung — erfolgt digital und transparent.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den Wiederbeschaffungswert minus Restwert in bar ausgezahlt. Dies ist besonders sinnvoll bei älteren Fahrzeugen, bei denen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Ein unabhängiger Gutachter berechnet den optimalen Auszahlungsbetrag.
LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Dienstleister, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten — ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.