Schadensteuerung bezeichnet die Praxis von Haftpflichtversicherungen, Geschädigte systematisch zu eigenen Partnerwerkstätten und hauseigenen Gutachtern zu lenken. Ziel ist die Senkung der Regulierungskosten — auf Kosten der vollständigen Ansprüche der Geschädigten. LOCAL PRO ist das Gegenmodell: unabhängige Dienstleister, die ausschließlich im Interesse der Geschädigten handeln.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach §249 BGB das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken — dies geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist wirtschaftlich von dieser abhängig und schätzt Schäden tendenziell niedriger ein. Studien zeigen, dass Gutachten im Auftrag von Versicherungen systematisch niedrigere Schadenshöhen ausweisen als unabhängige Gutachten. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen — auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche — von der Reparaturkostenübernahme bis zum Schmerzensgeld.
Über LOCAL PRO erreichen Sie sofort unabhängige Dienstleister in Ihrer Region. Die digitale Unfallakte ermöglicht eine schnelle, vollständig dokumentierte Schadensmeldung. Viele gelisteten Gutachter und Anwälte bieten Termine innerhalb von 24 Stunden an. Die gesamte Abwicklung — von der Schadensdokumentation bis zur Regulierung — erfolgt digital und transparent.