Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den Wiederbeschaffungswert minus Restwert in bar ausgezahlt. Dies ist besonders sinnvoll bei älteren Fahrzeugen, bei denen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Ein unabhängiger Gutachter berechnet den optimalen Auszahlungsbetrag.
Über LOCAL PRO erreichen Sie sofort unabhängige Dienstleister in Ihrer Region. Die digitale Unfallakte ermöglicht eine schnelle, vollständig dokumentierte Schadensmeldung. Viele gelisteten Gutachter und Anwälte bieten Termine innerhalb von 24 Stunden an. Die gesamte Abwicklung — von der Schadensdokumentation bis zur Regulierung — erfolgt digital und transparent.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Dienstleister, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten — ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.