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Kfz-Werkstatt in Bassenheim

22 Einträge in der Region Bassenheim, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

56220 Bassenheim
Gelisteter Betrieb
56220 Bassenheim
Gelisteter Betrieb
Gelisteter Betrieb
56220 Urmitz
Gelisteter Betrieb
56218 Mülheim-Kärlich 4.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56218 Mülheim-Kärlich 4.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56218 Mülheim-Kärlich 4.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56218 Mülheim-Kärlich 4.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56333 Winningen 6.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56575 Weißenthurm 6.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56070 Koblenz 8.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56626 Andernach 9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56626 Andernach 9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56626 Andernach 9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56626 Andernach 9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56566 Neuwied 10.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56112 Lahnstein 12.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56112 Lahnstein 12.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56653 Wassenach 15 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56656 Brohl-Lützing 16.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56130 Bad Ems 18.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56132 Nievern 19.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Bassenheim und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Schadensteuerung bezeichnet die Praxis von Haftpflichtversicherungen, Geschädigte zu eigenen Partnerwerkstätten und eigenen Prüfdiensten zu lenken. Ziel ist die Senkung der Regulierungskosten, und zwar zu Lasten der vollständigen Ansprüche der Geschädigten. LOCAL PRO ist das Gegenmodell: unabhängige Betriebe, die ausschließlich im Interesse der Geschädigten handeln.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den ermittelten Betrag ausgezahlt. Das kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei denen sich eine vollständige Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die Grundlage dafür, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.