Nach einem Verkehrsunfall möchten die meisten Geschädigten vor allem eines:
Dass sich jemand darum kümmert.
Das Fahrzeug kommt in die Werkstatt und dort heißt es vielleicht:
„Wir regeln das alles.“
Das klingt zunächst beruhigend. Und grundsätzlich ist gegen eine gute Zusammenarbeit zwischen Werkstatt, Sachverständigem, Rechtsanwalt und weiteren Beteiligten überhaupt nichts einzuwenden.
Aber eine Frage sollte trotzdem geklärt sein:
Wer ist eigentlich mein Ansprechpartner?
Wer erklärt mir das Gutachten?
Wer beantwortet technische Rückfragen?
Wer sagt mir, wie der aktuelle Stand ist?
Und wer ist erreichbar, wenn plötzlich ein Schreiben der Versicherung kommt?
Vor der Beauftragung beraten wir gerne – danach gelten klare Zuständigkeiten
Selbstverständlich beraten wir Sie vor einer Beauftragung gerne.
Sie sind unsicher, ob bei Ihrem Schaden ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein vollständiges Unfallgutachten sinnvoll ist?
Sie wissen nicht, wie Sie nach dem Unfall weiter vorgehen sollen?
Oder Sie möchten zunächst eine erste Einschätzung Ihres Schadens?
Dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und helfen dabei, den für Ihren Schaden sinnvollen Weg zu finden.
Anders sieht es aus, wenn bereits ein anderer Sachverständiger mit dem Schaden beauftragt wurde.
Dann ist es für mich ein klares No-Go, mich parallel in dessen Begutachtung, Bewertung oder laufende Schadenbearbeitung einzumischen.
Nicht aus Konkurrenzdenken.
Sondern weil der bereits beauftragte Sachverständige den Schaden kennt, seine Beweissicherung durchgeführt hat und für seine Feststellungen verantwortlich ist.
Er sollte deshalb auch die entsprechenden technischen Fragen beantworten und seine Schadenbearbeitung gegenüber seinem Auftraggeber erläutern.
Vor der Beauftragung beraten wir gerne. Ist bereits ein anderer Sachverständiger beauftragt, respektieren wir diese Zuständigkeit.
Denn wie heißt es so schön:
Viele Köche verderben den Brei.
Eine typische Situation aus der Praxis
Eine Unfallgeschädigte bittet zunächst um eine erste Einschätzung anhand von Fotos.
Nach den Bildern liegt nahe, dass der Schaden ordentlich dokumentiert und begutachtet werden sollte.
Die Rückmeldung lautet jedoch:
„Nein, es läuft alles schon über die Werkstatt.“
Völlig in Ordnung.
Wenn Werkstatt und Sachverständiger bereits mit der Schadenbearbeitung befasst sind, halte ich mich aus dieser Bearbeitung heraus.
Wenig später kommt dann allerdings die nächste Frage:
„Kannst du mir zumindest sagen, was die Versicherung von mir will? Es ist Wochenende und weder Werkstatt noch Sachverständiger sind erreichbar.“
Und genau hier zeigt sich, warum klare Ansprechpartner so wichtig sind.
Wer einen Schaden bearbeitet, sollte auch Ansprechpartner sein
Wenn ein anderer Sachverständiger den Auftrag erhalten hat, kennt dieser den Schaden, seine Feststellungen und die bisherige Bearbeitung.
Deshalb sollte er auch derjenige sein, der technische Fragen zu seiner Begutachtung beantwortet.
Das Gleiche gilt für eine Werkstatt, die gegenüber ihrem Kunden sagt:
„Wir kümmern uns darum.“
Dann sollte für den Geschädigten auch nachvollziehbar sein:
- Wer kümmert sich um was?
- Wer wurde beauftragt?
- Wer ist mein Ansprechpartner?
- Wurde der Schaden bereits besichtigt?
- Ist das Gutachten fertig?
- Was möchte die Versicherung?
- Muss ich etwas unterschreiben?
- Wie geht es jetzt weiter?
Genau diese Transparenz ist für mich ein wichtiger Bestandteil einer guten Schadenbearbeitung.
Für mich ist eine Beauftragung mehr als Bilder und eine Kalkulation
Ein Unfallgutachten besteht natürlich aus der technischen Schadenaufnahme, der Beweissicherung und der nachvollziehbaren Kalkulation des Schadens.
Dazu gehören je nach Schaden unter anderem Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, mögliche Wertminderung sowie technische Folge- und Fahrzeugdaten.
Für mich endet eine Beauftragung aber nicht mit der Fertigstellung des Gutachtens.
Gerade danach entstehen für Geschädigte häufig weitere Fragen:
- Was passiert jetzt?
- Was möchte die Versicherung?
- Wie geht es mit der Werkstatt weiter?
- Welche Unterlagen fehlen noch?
- Was benötigt der Anwalt noch?
- Wie sieht es mit der Ersatzteilversorgung aus?
- Liegt alles im Zeitplan oder muss nachkalkuliert beziehungsweise jemand informiert werden?
Genau deshalb gehört für mich zu einer guten Schadenbearbeitung auch, erreichbar zu sein, Zusammenhänge verständlich zu erklären und dem Geschädigten einen transparenten Überblick über den weiteren Ablauf zu geben.
Genau deshalb biete ich Schadenmanagement an
Aus genau solchen Situationen heraus biete ich neben der eigentlichen Begutachtung auch mein Kfz-Schadenmanagement an.
Das Ziel ist nicht, Werkstatt, Rechtsanwalt oder andere Beteiligte zu ersetzen.
Vielmehr geht es darum, die Beteiligten sinnvoll miteinander zu verbinden und für den Geschädigten einen nachvollziehbaren Ablauf zu schaffen.
Je nach Schaden können beispielsweise beteiligt sein:
- Geschädigter,
- Kfz-Sachverständiger,
- Reparaturwerkstatt,
- Rechtsanwalt,
- Mietwagenunternehmen,
- Abschleppunternehmen,
- Versicherung.
Jeder hat dabei seine eigene Aufgabe.
Problematisch wird es erst, wenn niemand mehr genau weiß, wer eigentlich was macht.
Mein Anspruch an Schadenmanagement ist deshalb:
Transparente Schadenbearbeitung statt Informationschaos.
Der Geschädigte soll wissen:
- Was wurde bereits erledigt?
- Welche Unterlagen fehlen noch?
- Wer ist aktuell am Zug?
- Was muss die Werkstatt wissen?
- Welche technischen Informationen benötigt der Anwalt?
- Gibt es Rückfragen der Versicherung?
- Welche nächsten Schritte sind erforderlich?
„Die Werkstatt hat ihren Gutachter“
Auch diesen Satz hört man häufig.
Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden.
Eine Werkstatt arbeitet verständlicherweise gerne mit Sachverständigen zusammen, mit denen die Abläufe funktionieren und die sie kennt.
Auch ein Geschädigter kann sich selbstverständlich für diesen Sachverständigen entscheiden.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kann der Geschädigte grundsätzlich einen qualifizierten Sachverständigen seines Vertrauens auswählen.
Die Werkstatt darf einen Sachverständigen empfehlen.
Entscheidend ist, dass der Geschädigte weiß, wer tatsächlich beauftragt wurde und wer anschließend sein Ansprechpartner ist.
Hat man sich bereits für einen Sachverständigen entschieden und ihn beauftragt, sollte nicht ohne Grund parallel ein zweiter Sachverständiger mit derselben Aufgabe beschäftigt werden.
Denn unterschiedliche Ansprechpartner und parallele Bewertungen schaffen im Zweifel nicht mehr Klarheit, sondern zusätzliche Verwirrung.
Noch nichts unterschrieben – also auch noch nichts beauftragt?
Auch hier sollte man vorsichtig sein.
Nur weil noch keine Unterschrift unter einem schriftlichen Auftrag steht, bedeutet das nicht automatisch, dass noch keine Beauftragung zustande gekommen ist.
Entscheidend kann sein, was tatsächlich vereinbart oder bereits veranlasst wurde.
Wer unsicher ist, sollte deshalb möglichst früh klären:
Wer wurde von wem mit welcher Leistung beauftragt?
Gerade nach einem Unfall werden häufig unterschiedliche Unterlagen vorgelegt, beispielsweise:
- Gutachtenauftrag,
- Reparaturauftrag,
- Abtretungserklärung,
- Mietwagenunterlagen,
- Vollmachten,
- Datenschutzerklärungen.
Mein Rat:
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben.
Bei rechtlichen Fragen sollte gegebenenfalls ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Haftpflicht und Kasko unterscheiden
Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden bestehen grundsätzlich andere Möglichkeiten als bei einem Schaden, der über die eigene Kaskoversicherung abgewickelt wird.
Bei einem Kaskoschaden gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Je nach Vertrag können dort Vorgaben zur Besichtigung oder zur Auswahl des Sachverständigen enthalten sein.
Deshalb sollte immer zuerst geklärt werden:
Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?
Warum klare Zuständigkeiten so wichtig sind
Natürlich kann es vorkommen, dass kurz vor dem Wochenende plötzlich niemand mehr erreichbar ist.
Ein Schreiben der Versicherung liegt vor.
Die Werkstatt ist geschlossen.
Der beauftragte Sachverständige ist ebenfalls nicht erreichbar.
Dann liegt es nahe, jemanden zu fragen, den man kennt und von dem man weiß, dass er sich mit Schadenfällen beschäftigt.
Wenn ich den Schaden jedoch nicht aufgenommen habe und die bisherige Bearbeitung nicht kenne, fehlen mir möglicherweise wichtige Informationen.
Ich kenne dann beispielsweise nicht:
- die vollständigen Fahrzeugdaten,
- den dokumentierten Schadenumfang,
- die Angaben des Geschädigten,
- den Inhalt des Gutachtens,
- die Kommunikation zwischen Werkstatt und Sachverständigem,
- vorhandene Beauftragungen oder Abtretungen,
- den bisherigen Schriftverkehr mit der Versicherung.
Auf dieser Grundlage parallel Einschätzungen abzugeben, kann mehr Verwirrung schaffen als helfen.
Deshalb gilt für mich:
Ist bereits ein anderer Sachverständiger beauftragt, respektiere ich diese Zuständigkeit.
Denn auch hier gilt:
Viele Köche verderben den Brei.
Fazit
Eine Werkstatt darf einen Sachverständigen empfehlen.
Ein Sachverständiger darf mit einer Werkstatt zusammenarbeiten.
Ein Rechtsanwalt kann Teil einer strukturierten Schadenbearbeitung sein.
Daran ist grundsätzlich nichts problematisch.
Entscheidend ist, dass der Geschädigte weiß:
Wer arbeitet für mich?
Wer wurde beauftragt?
Wer ist mein Ansprechpartner?
Und wer erklärt mir, wie es weitergeht?
Wenn ein anderer Sachverständiger bereits mit Ihrem Schaden beauftragt ist, werde ich mich grundsätzlich nicht in dessen laufende Begutachtung einmischen.
Wenn Sie sich dagegen vor der Beauftragung unsicher sind, eine erste Einschätzung wünschen oder von Anfang an Wert auf eine transparente Schadenbearbeitung legen, sprechen Sie uns gerne an.
Unterstützung nach einem Unfall benötigt?
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und wissen nicht, welche nächsten Schritte sinnvoll sind?
Sie benötigen eine Schadenaufnahme, ein Unfallgutachten oder möchten wissen, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht?
Dann melden Sie sich bei uns.
Das KFZ-Sachverständigenbüro Bibertal unterstützt Sie bei der technischen Schadenaufnahme und bietet auf Wunsch ein transparentes Schadenmanagement mit klaren Ansprechpartnern und nachvollziehbaren Abläufen.
Nicht vermuten – nachvollziehbar dokumentieren.
