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Kfz-Werkstatt in Bogel

13 Einträge in der Region Bogel, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

56357 Miehlen
Gelisteter Betrieb
56357 Bogel
Gelisteter Betrieb
65391 Lorch 11.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
65391 Lorch 11.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
65307 Bad Schwalbach 13.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
65307 Bad Schwalbach 13.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
65385 Rüdesheim am Rhein 17.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
65366 Geisenheim 17.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 18.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 18.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 18.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 18.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 18.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Bogel und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Ansprüche, von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Betriebe, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten, ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.