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Verzeichnis

Kfz-Werkstatt in Braunschweig

20 Einträge in der Region Braunschweig, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

38118 Braunschweig
Gelisteter Betrieb
38116 Braunschweig
Gelisteter Betrieb
38116 Braunschweig
Gelisteter Betrieb
38112 Braunschweig
Gelisteter Betrieb
38112 Braunschweig
Gelisteter Betrieb
38179 Schwülper 10.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
38176 Wendeburg 10.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
38300 Wolfenbüttel 11.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
38304 Wolfenbüttel 13.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
38527 Meine 14.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
31226 Peine 19.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
31226 Peine 19.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
31246 Ilsede 19.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
31246 Ilsede 19.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
31228 Peine 19.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
31246 Ilsede 19.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
38229 Salzgitter 19.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
31224 Peine 19.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
31224 Peine 19.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
31185 Söhlde 19.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Braunschweig und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.
Sie melden den Schaden in wenigen Minuten und sehen danach unabhängige Betriebe in Ihrer Region. Viele gelistete Gutachter und Anwälte bieten Termine kurzfristig an. Die Dokumentation läuft digital, sodass beim ersten Gespräch alles vorliegt.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.