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Kfz-Werkstatt in Bruchsal

19 Einträge in der Region Bruchsal, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

76689 Karlsdorf-Neuthard 5.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76356 Weingarten (Baden) 9.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76709 Kronau 11.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76703 Kraichtal 12.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76703 Kraichtal 12.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76327 Pfinztal 14.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
69254 Malsch 15 km entfernt
Gelisteter Betrieb
68753 Waghäusel 15.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76661 Philippsburg 15.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
75038 Oberderdingen 16.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76227 Karlsruhe 16.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76137 Karlsruhe 18.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
75057 Kürnbach 18.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
75057 Kürnbach 18.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76135 Karlsruhe 22.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76275 Ettlingen 24.7 km entfernt
5,0
Gelisteter Betrieb
76467 Bietigheim 34.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76437 Rastatt 40.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76532 Baden-Baden 49.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
Auch in Bruchsal

Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Bruchsal und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Betriebe, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten, ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den ermittelten Betrag ausgezahlt. Das kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei denen sich eine vollständige Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die Grundlage dafür, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.