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Verzeichnis

Kfz-Werkstatt in Herborn

13 Einträge in der Region Herborn, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

35745 Herborn
Gelisteter Betrieb
35745 Herborn
Gelisteter Betrieb
35745 Herborn
Gelisteter Betrieb
35764 Sinn 4.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
35683 Dillenburg 6.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
35713 Eschenburg 14.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
35614 Aßlar 15 km entfernt
Gelisteter Betrieb
35614 Aßlar 15 km entfernt
Gelisteter Betrieb
35614 Aßlar 15 km entfernt
Gelisteter Betrieb
35080 Bad Endbach 15.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
35606 17.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
35606 Solms 17.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56477 Rennerod 18.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Herborn und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den ermittelten Betrag ausgezahlt. Das kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei denen sich eine vollständige Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die Grundlage dafür, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.
Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Ansprüche, von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.

Sie betreiben selbst einen Betrieb in der Unfallabwicklung? Kostenlos ins Verzeichnis eintragen

Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.