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Verzeichnis

Kfz-Werkstatt in Lemwerder

13 Einträge in der Region Lemwerder, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

27809 Lemwerder
Gelisteter Betrieb
28717 5.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
28790 Schwanewede 8.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
28759 Bremen 12.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
27711 Osterholz-Scharmbeck 13.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
28217 Bremen 13.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
28215 Bremen 15.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
27755 Delmenhorst 15.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
27777 Ganderkesee 15.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
28199 Bremen 16.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
28816 Stuhr 17.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
28203 Bremen 17.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
28359 Bremen 18.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Lemwerder und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Ansprüche, von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.