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Kfz-Werkstatt in Lorch

15 Einträge in der Region Lorch, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

65391 Lorch
Gelisteter Betrieb
65391 Lorch
Gelisteter Betrieb
55444 Dörrebach 10.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 11.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 11.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 11.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 11.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55411 Bingen am Rhein 11.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56357 Miehlen 11.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56357 Bogel 11.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
65385 Rüdesheim am Rhein 11.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55494 Rheinböllen 12.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
65366 Geisenheim 13.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55595 Winterbach 19 km entfernt
Gelisteter Betrieb
55595 Hüffelsheim 19 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Lorch und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Ansprüche, von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.