LOCAL PRO
StartseiteKfz-Werkstatt in Magdeburg
Verzeichnis

Kfz-Werkstatt in Magdeburg

17 Einträge in der Region Magdeburg, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

39108 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39114 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39104 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39112 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39112 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39112 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39124 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39124 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39124 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39130 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39124 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39124 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
Gelisteter Betrieb
39126 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39126 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
AFH
39120 Magdeburg
Gelisteter Betrieb
39218 Schönebeck (Elbe) 14.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
Auch in Magdeburg

Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Magdeburg und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.

Sie betreiben selbst einen Betrieb in der Unfallabwicklung? Kostenlos ins Verzeichnis eintragen

Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.