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Verkehrsrechtsanwalt in Mühlheim am Main

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Ort 63165 Mühlheim am Main
Bereich Verkehrsrechtsanwalt

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Verkehrsrechtsanwalt in Mühlheim am Main

Auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte in Muehlheim Am Main vertreten Unfallgeschädigte außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Haftpflichtversicherungen. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Versicherung. In Muehlheim Am Main stehen auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte bereit, die Schadensersatzansprüche konsequent durchsetzen, von der Haftpflichtregulierung bis zum Schmerzensgeld.

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Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Betriebe, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten, ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.
Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Ansprüche, von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Schadensteuerung bezeichnet die Praxis von Haftpflichtversicherungen, Geschädigte zu eigenen Partnerwerkstätten und eigenen Prüfdiensten zu lenken. Ziel ist die Senkung der Regulierungskosten, und zwar zu Lasten der vollständigen Ansprüche der Geschädigten. LOCAL PRO ist das Gegenmodell: unabhängige Betriebe, die ausschließlich im Interesse der Geschädigten handeln.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.

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