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Kfz-Gutachter in München

Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster

Im Verzeichnis erfasster Betrieb. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler.

Ort 80804 München
Bereich Kfz-Gutachter

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Kfz-Gutachter in München

Kfz-Sachverständige in Muenchen erstellen nach einem Unfall unabhängige Gutachten, die als Grundlage für die Schadensregulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung dienen. Ein sorgfältig erstelltes Unfallgutachten sichert die vollen Ansprüche der Geschädigten. In Muenchen stehen Unfallgeschädigten mehrere unabhängige Kfz-Gutachter zur Verfügung, die nicht mit Versicherungsgesellschaften zusammenarbeiten und ausschließlich im Interesse der Geschädigten handeln. Die Kosten für das Gutachten trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung.

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Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Betriebe, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten, ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Ansprüche, von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld.

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