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Kfz-Werkstatt in Niederwerrn

16 Einträge in der Region Niederwerrn, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

97464 Niederwerrn
Gelisteter Betrieb
97424 Schweinfurt 3.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97424 Schweinfurt 3.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97424 Schweinfurt 3.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97493 Bergrheinfeld 5.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97526 Sennfeld 6.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97469 Gochsheim 8.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97440 Werneck 10.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97509 Kolitzheim 16.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97688 Bad Kissingen 17.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97688 Bad Kissingen 17.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97720 Nüdlingen 18.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97531 Theres 18.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97488 Stadtlauringen 18.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97488 Stadtlauringen 18.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
97499 19.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Niederwerrn und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Schadensteuerung bezeichnet die Praxis von Haftpflichtversicherungen, Geschädigte zu eigenen Partnerwerkstätten und eigenen Prüfdiensten zu lenken. Ziel ist die Senkung der Regulierungskosten, und zwar zu Lasten der vollständigen Ansprüche der Geschädigten. LOCAL PRO ist das Gegenmodell: unabhängige Betriebe, die ausschließlich im Interesse der Geschädigten handeln.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.