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Verzeichnis

Kfz-Werkstatt in Oberzissen

23 Einträge in der Region Oberzissen, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

56651 Niederzissen
Gelisteter Betrieb
56651 Niederzissen
Gelisteter Betrieb
56651 Oberzissen
Gelisteter Betrieb
56651 Niederzissen
Gelisteter Betrieb
53498 Bad Breisig 2.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53498 Bad Breisig 2.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53498 Bad Breisig 2.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56653 Wassenach 5.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56656 Brohl-Lützing 8.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53489 Sinzig 9.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53489 Sinzig 9.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53489 Sinzig 9.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler 12 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler 12 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler 12 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53545 Linz am Rhein 13.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56626 Andernach 13.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56626 Andernach 13.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56626 Andernach 13.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56626 Andernach 13.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
56575 Weißenthurm 17.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53501 Grafschaft 17.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
53501 Grafschaft 17.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
Auch in Oberzissen

Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Oberzissen und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den ermittelten Betrag ausgezahlt. Das kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei denen sich eine vollständige Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die Grundlage dafür, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.