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Kfz-Gutachter in Radevormwald

Michael Bornewasser | Kfz-Sachverständigen-Büro

Im Verzeichnis erfasster Betrieb. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler.

Ort 42477 Radevormwald
Bereich Kfz-Gutachter

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Kfz-Gutachter in Radevormwald

Kfz-Sachverständige in Radevormwald erstellen nach einem Unfall unabhängige Gutachten, die als Grundlage für die Schadensregulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung dienen. Ein sorgfältig erstelltes Unfallgutachten sichert die vollen Ansprüche der Geschädigten. In Radevormwald stehen Unfallgeschädigten mehrere unabhängige Kfz-Gutachter zur Verfügung, die nicht mit Versicherungsgesellschaften zusammenarbeiten und ausschließlich im Interesse der Geschädigten handeln. Die Kosten für das Gutachten trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung.

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Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Ansprüche, von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den ermittelten Betrag ausgezahlt. Das kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei denen sich eine vollständige Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die Grundlage dafür, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.
LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Betriebe, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten, ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.

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