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Kfz-Werkstatt in Rastatt

21 Einträge in der Region Rastatt, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

76437 Rastatt
Gelisteter Betrieb
76437 Rastatt
Gelisteter Betrieb
76437 Rastatt
Gelisteter Betrieb
76437 Rastatt
Gelisteter Betrieb
76456 Kuppenheim 4.7 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76473 Iffezheim 6.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76467 Bietigheim 6.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76532 Baden-Baden 8.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76532 Baden-Baden 8.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76532 Baden-Baden 8.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76532 Baden-Baden 8.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76530 Baden-Baden 10.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76571 Gaggenau 11.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76571 Gaggenau 11.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76597 Loffenau 16 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76275 Ettlingen 17.1 km entfernt
5,0
Gelisteter Betrieb
76275 Ettlingen 17.1 km entfernt
Gelisteter Betrieb
77815 Bühl 18.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
77815 Bühl 18.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
77815 Bühl 18.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
76135 Karlsruhe 18.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Rastatt und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Betriebe, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten, ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den ermittelten Betrag ausgezahlt. Das kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei denen sich eine vollständige Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die Grundlage dafür, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.