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Verzeichnis

Kfz-Werkstatt in Rimbach

21 Einträge in der Region Rimbach, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

64668 Rimbach
Gelisteter Betrieb
64658 Fürth 3.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
64658 Fürth 3.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
69517 Gorxheimertal 10.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
69469 Weinheim 10.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
64653 Lorsch 14.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
69493 Hirschberg an der Bergstraße 15 km entfernt
Gelisteter Betrieb
69253 Heiligkreuzsteinach 15.9 km entfernt
Gelisteter Betrieb
68519 Viernheim 16.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
68519 Viernheim 16.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
68519 Viernheim 16.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
68519 Viernheim 16.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
68519 Viernheim 16.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
68519 Viernheim 16.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
68519 Viernheim 16.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
69259 Wilhelmsfeld 17.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
64342 Seeheim-Jugenheim 17.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
64342 Seeheim-Jugenheim 17.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
68542 Heddesheim 17.6 km entfernt
Gelisteter Betrieb
64404 Bickenbach 18.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
69198 Schriesheim 18.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
Auch in Rimbach

Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Rimbach und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.