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Kfz-Werkstatt in Trier

5 Einträge in der Region Trier, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

54293 Trier
Gelisteter Betrieb
Gelisteter Betrieb
54294 Trier
Gelisteter Betrieb
54316 Franzenheim 12.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
54314 Greimerath 15.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Trier und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Sie melden den Schaden in wenigen Minuten und sehen danach unabhängige Betriebe in Ihrer Region. Viele gelistete Gutachter und Anwälte bieten Termine kurzfristig an. Die Dokumentation läuft digital, sodass beim ersten Gespräch alles vorliegt.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Versicherers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, und bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung dessen Kosten.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den ermittelten Betrag ausgezahlt. Das kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei denen sich eine vollständige Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die Grundlage dafür, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.