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Kfz-Werkstatt in Wolfsegg

28 Einträge in der Region Wolfsegg, unabhängig von Versicherungen. Der Kontakt läuft direkt, ohne Zwischenhändler und ohne Provision.

Gelisteter Betrieb
93057 Regensburg 11 km entfernt
Gelisteter Betrieb
93057 Regensburg 11 km entfernt
Gelisteter Betrieb
93128 Regenstauf 11.2 km entfernt
Gelisteter Betrieb
93049 Regensburg 11.8 km entfernt
Gelisteter Betrieb
93176 Beratzhausen 12.3 km entfernt
Gelisteter Betrieb
93059 Regensburg 12.4 km entfernt
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93059 Regensburg 12.4 km entfernt
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93059 Regensburg 12.4 km entfernt
Gelisteter Betrieb
93059 Regensburg 12.4 km entfernt
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93059 Regensburg 12.4 km entfernt
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93059 Regensburg 12.4 km entfernt
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93059 Regensburg 12.4 km entfernt
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93059 Regensburg 12.4 km entfernt
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93161 Sinzing 12.6 km entfernt
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93080 Pentling 15 km entfernt
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93080 Pentling 15 km entfernt
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93055 Regensburg 15.8 km entfernt
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93055 Regensburg 15.8 km entfernt
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93055 Regensburg 15.8 km entfernt
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93055 Regensburg 15.8 km entfernt
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93055 Regensburg 15.8 km entfernt
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93055 Regensburg 15.8 km entfernt
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93055 Regensburg 15.8 km entfernt
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93055 Regensburg 15.8 km entfernt
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93055 Regensburg 15.8 km entfernt
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93105 Tegernheim 17 km entfernt
Gelisteter Betrieb
93077 Bad Abbach 19.5 km entfernt
Gelisteter Betrieb
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Wen Sie sonst noch brauchen könnten.

Schaden melden

Unfall? Kein Stress. Wir regeln das.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten. Danach wählen Sie selbst, welcher unabhängige Betrieb aus Wolfsegg und Umgebung sich kümmert. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Sicher und kostenlos. Ihre Angaben gehören Ihnen.

Ratgeber

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Versicherungen empfehlen eigene Partnerwerkstätten, um Reparaturkosten zu senken, und das geht häufig zu Lasten der Qualität und Ihrer Ansprüche.
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten stattdessen den ermittelten Betrag ausgezahlt. Das kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei denen sich eine vollständige Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt die Grundlage dafür, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.

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Sie müssen das nicht allein regeln.

Zwei Minuten für die Meldung, danach kümmert sich ein unabhängiger Profi aus Ihrer Region um den Rest. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts.