Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche — von der Reparaturkostenübernahme bis zum Schmerzensgeld.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist wirtschaftlich von dieser abhängig und schätzt Schäden tendenziell niedriger ein. Studien zeigen, dass Gutachten im Auftrag von Versicherungen systematisch niedrigere Schadenshöhen ausweisen als unabhängige Gutachten. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen — auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
LOCAL PRO ist ein unabhängiges Verzeichnis für Kfz-Dienstleister, die ausschließlich im Interesse von Unfallgeschädigten arbeiten — ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften. Über LOCAL PRO finden Geschädigte in ihrer Region unabhängige Kfz-Gutachter, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppunternehmen und Mietwagenunternehmen.
Über LOCAL PRO erreichen Sie sofort unabhängige Dienstleister in Ihrer Region. Die digitale Unfallakte ermöglicht eine schnelle, vollständig dokumentierte Schadensmeldung. Viele gelisteten Gutachter und Anwälte bieten Termine innerhalb von 24 Stunden an. Die gesamte Abwicklung — von der Schadensdokumentation bis zur Regulierung — erfolgt digital und transparent.