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Ratgeber

UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge: Gesetzliche Pflicht, oft übersehen

von Samy Hamideh 19.07.2026

Wer ein Firmenfahrzeug an Mitarbeitende überlässt, geht davon aus, mit der regulären Hauptuntersuchung auf der sicheren Seite zu sein. Rechtlich ist das ein weit verbreiteter Irrtum, der im Schadensfall erhebliche Konsequenzen haben kann.

Was die UVV-Prüfung von der Hauptuntersuchung unterscheidet

Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO prüft die allgemeine Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenraum. Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70, umgangssprachlich oft noch unter ihrer früheren Bezeichnung BGV D29 bekannt, prüft dagegen die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs als betriebliches Arbeitsmittel. Beide Prüfungen sind eigenständig und ersetzen sich nicht gegenseitig, auch wenn sie in der Praxis häufig im selben Werkstatttermin kombiniert werden.

Wer zur Prüfung verpflichtet ist

Die Pflicht betrifft jedes Unternehmen, das Fahrzeuge an Beschäftigte überlässt, unabhängig von der Unternehmensgröße und unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet ist. Maßgeblich ist die Halterstellung, nicht das Eigentum. Ausgenommen sind lediglich rein privat genutzte Fahrzeuge, selbst wenn sie gelegentlich dienstlich eingesetzt werden.

Was konkret geprüft wird

Eine sachkundige Person prüft den betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs mindestens einmal jährlich, bei besonderer Beanspruchung auch in kürzeren Abständen. Zu den Prüfpunkten gehören unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Ladungssicherungseinrichtungen sowie Zusatzeinbauten. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen kommen ergänzende Prüfungen der Hochvoltkomponenten sowie auf Wunsch der Ladekabel nach DGUV Vorschrift 3 hinzu. Das Ergebnis muss schriftlich in einem Prüfprotokoll dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.

Wird die UVV-Prüfung nicht durchgeführt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII in Verbindung mit § 58 DGUV Vorschrift 70, die mit Bußgeldern zwischen 2.500 und 10.000 Euro geahndet werden kann. Kommt es zu einem Unfall mit einem nicht ordnungsgemäß geprüften Fahrzeug, kann die Berufsgenossenschaft zudem ihre Versicherungsleistung kürzen oder ganz verweigern.

Wer für die Einhaltung verantwortlich ist

Die Verantwortung liegt beim Unternehmer, kann aber im Rahmen einer dokumentierten Pflichtendelegation auf den Fuhrparkleiter übertragen werden, der dann im Falle eines Verstoßes selbst bußgeldrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, muss das betroffene Fahrzeug bis zur Behebung aus dem Verkehr gezogen werden.

Wer die Prüfung durchführen darf und wie sie sich kombinieren lässt

Als sachkundig gilt, wer aufgrund seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugprüfung verfügt, etwa ein Kfz-Meister oder entsprechend geschultes Werkstattpersonal. Die Prüfung muss nicht zwingend gesondert stattfinden: Wird sie in Kombination mit der ohnehin fälligen Hauptuntersuchung durchgeführt, reicht das aus, sofern die UVV-Prüfung auf der Rechnung explizit ausgewiesen wird. Eine eigene Prüfplakette ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, maßgeblich bleibt allein das schriftlich dokumentierte Prüfprotokoll, unabhängig davon, ob es klassisch auf Papier oder digital im Fuhrparksystem hinterlegt wird.

Was bei geleasten Firmenfahrzeugen zu beachten ist

Die Prüfpflicht knüpft an die Halterstellung an, nicht an das Eigentum. Auch bei geleasten Firmenfahrzeugen bleibt das nutzende Unternehmen für die fristgerechte UVV-Prüfung verantwortlich. In vielen modernen Full-Service-Leasingverträgen ist die jährliche Prüfung inzwischen als fester Servicebaustein enthalten, sodass die Leasinggesellschaft automatisch an den Termin erinnert und die Dokumentation übernimmt. Ohne eine solche vertragliche Regelung liegt die Verantwortung jedoch vollständig beim Fuhrparkbetreiber, und ein vergessener Prüftermin lässt sich nicht auf den Leasinggeber abwälzen.

Warum das auch für die Unfallregulierung relevant ist

Ereignet sich ein Unfall mit einem gewerblich genutzten Fahrzeug, kann die Frage nach einer ordnungsgemäßen UVV-Prüfung im Nachhinein Bedeutung für Haftungs- und Versicherungsfragen gewinnen, insbesondere wenn ein technischer Mangel am Fahrzeug zum Unfallgeschehen beigetragen haben könnte. Ein regelmäßig geprüfter und lückenlos dokumentierter Fuhrpark reduziert dieses Risiko erheblich. Weitere Informationen zur fachgerechten Prüfung sind unter UVV-Prüfung zusammengefasst.

Fazit

Die UVV-Prüfung ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine eigenständige gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen mit Firmenfahrzeugen. Wer sie mit der Hauptuntersuchung gleichsetzt, unterschätzt sowohl das Bußgeldrisiko als auch die möglichen Folgen für den Versicherungsschutz im Schadensfall.

Samy Hamideh
Samy Hamideh

12 Jahre lang Kfz-Meisterbetrieb in Karlsruhe und Ettlingen, danach nur noch Kfz-Sachverständiger und Inhaber von BESA Kfz-Gutachter e.K. in Karlsruhe & Region. Als Gründer von LOCAL PRO und kfz-unfallapp.de kenne ich die Unfallschadenabwicklung von beiden Seiten: aus dem Gutachterbüro und aus der Systementwicklung. Mehr als ein Jahrzehnt Sachverständigenpraxis schärft den Blick für das, was Versicherungen tun – und was Geschädigte dagegen tun können.

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