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Kapitel 22, Teil 5: Betrieb, Recht, Grenzen

Die App nach dem Schadenfall: Verkehrslage und Meldungen aus der Region

Kapitel 21 endete mit einer Feststellung: Die Bindung an den Fall endet mit dem Fall. Ist der Schaden reguliert, hat der Geschädigte keinen Anlass mehr, und der nächste Unfall liegt womöglich Jahre entfernt. Die App wird vom Startbildschirm geschoben oder gelöscht, und beim nächsten Schaden beginnt alles von vorn.

Wer das ändern will, braucht einen Nutzen, der nichts mit dem Schadenfall zu tun hat. Und er muss ehrlich genug sein, dem Nutzer dafür etwas zu geben, das er wirklich will, und nicht nur einen Grund, die App zu behalten.

WAS DAS MODUL ENTHÄLT

Die App zeigt die aktuelle Verkehrslage im Umkreis des Büros: Baustellen, Sperrungen, Staus und Behinderungen, dazu amtliche Wetterwarnungen. Die Angaben stammen aus offiziellen offenen Datenquellen, unter anderem von der Autobahn GmbH des Bundes, aus dem Baustelleninformationssystem der Länder und vom Deutschen Wetterdienst. Die Quellen werden bei der Ausgabe mitgenannt, das verlangen ihre Nutzungsbedingungen.

Dazu kommen Meldungen der Nutzer selbst: Unfall, Stau, gesperrte Straße, Verkehrskontrolle, mobile Geschwindigkeitsmessung. Eine Meldung ist in wenigen Sekunden abgesetzt, der Ort wird auf Wunsch über die Ortung bestimmt, ein Konto ist dafür nicht nötig und wird auch nicht angelegt.

WARUM NUTZERMELDUNGEN VERFALLEN MÜSSEN

Eine Verkehrsmeldung ist nur so lange etwas wert, wie sie stimmt. Deshalb haben Nutzermeldungen eine Laufzeit, die sich nach der Art der Meldung richtet: Eine Vollsperrung hält länger als eine mobile Messstelle. Nach Ablauf verschwindet die Meldung von selbst.

Zusätzlich können andere Nutzer bestätigen, dass eine Meldung noch zutrifft. Damit halten sich richtige Meldungen länger und falsche fallen schnell heraus, ohne dass jemand redaktionell eingreifen muss.

Amtliche Meldungen und Nutzermeldungen sind dabei sichtbar voneinander getrennt. Das ist keine Formalie: Eine falsche Nutzermeldung darf nicht den Eindruck erwecken, sie stamme von einer Behörde.

WARNUNGEN AUF DAS GERÄT

Wer will, kann Warnungen für sein Gebiet aktivieren. Sie kommen ohne Konto und ohne Mailadresse aus, lassen sich auf ein Gebiet begrenzen und respektieren eine Ruhezeit in der Nacht. Ohne Abschaltmöglichkeit würde niemand so etwas dauerhaft dulden, deshalb ist sie ausdrücklich vorhanden.

DER PUNKT, DEN MAN KENNEN MUSS

Meldungen über Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen sind verbreitet und werden von den großen Navigationsdiensten seit Jahren angezeigt. Für den Fahrer selbst gilt allerdings die Vorschrift, dass er während der Fahrt kein Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betreiben oder betreiben lassen darf. Wer solche Meldungen anbietet, sollte das wissen und es dem Nutzer nicht verschweigen.

WARUM DAS FÜR EIN SACHVERSTÄNDIGENBÜRO SINN ERGIBT

Der Zusammenhang ist enger, als es zunächst wirkt. Das Modul dient dem Fahrer im Alltag, und ein Büro, das Unfallschäden bearbeitet, hat genau diese Fahrer als Kunden. Wer die App wegen der Verkehrslage behält, hat sie im Ernstfall bereits auf dem Gerät, und der Weg aus Kapitel 3 ist dann kein Suchvorgang mehr, sondern ein Fingertipp.

Der zweite Effekt ist der interessantere: Jeder Kunde, der die App installiert hat, kann melden. Der Feed wird also mit dem eigenen Kundenstamm dichter und nicht mit dem eines fremden Anbieters. Das ist eines der wenigen Merkmale des Systems, bei dem der eigene Erfolg unmittelbar auf die eigene Leistung zurückwirkt.

WAS DAS FÜR DEN GESCHÄDIGTEN BEDEUTET

Er hat einen Grund, die App zu behalten, der ihm selbst nützt, und zwar täglich und nicht alle sieben Jahre. Die Meldungen sind unverbindliche Hinweise und keine Zusage, dass eine Strecke frei ist.

WAS DAS FÜR DICH ALS SACHVERSTÄNDIGEN BEDEUTET

Du bleibst auf dem Gerät, ohne dafür etwas zu verschicken. Das ist der Unterschied zu einem Newsletter, den man abbestellt, und zu einer Werbeanzeige, die im Moment des Unfalls nicht da ist. Der Aufwand für dich liegt bei null, weil die amtlichen Quellen automatisch laufen und die Nutzermeldungen sich selbst verwalten.

Dieses Kapitel gehört zum Handbuch Das digitale Sachverständigenbüro. Alle 26 Kapitel sind frei lesbar.

Vom Lesen zum Ausprobieren.

Zwanzig Minuten an einem echten Fall. Danach weißt du, ob das für dein Büro passt.