Beweise altern schnell. Der erste Tag zählt.
Reifenspuren verwittern, Fahrzeuge werden bewegt, Zeugen erinnern sich anders. Was am Unfalltag nicht gesichert ist, lässt sich später selten nachholen.
Erfassung im System ansehen Termin buchenGekürzt wird dort, wo die Akte dünn ist
Über den Ausgang entscheidet selten die Argumentation. Es entscheidet, was belegt ist und was nicht.
Vollständigkeit vor Schönheit
Übersichtsaufnahme, Kennzeichen, Schadenbereich, Umfeld. Fehlt eine dieser Ebenen, entsteht Spielraum für Diskussion, und Spielraum wird genutzt.
Nachvollziehbare Umstände
Zeitpunkt, Ort und Zuordnung der Aufnahmen gehören zur Dokumentation. Eine lose Bilddatei ohne Zusammenhang ist schwächer als dieselbe Datei in einer geführten Akte.
Der Erstzustand ist einmalig
Zwischen Unfall und Besichtigung liegt oft eine Woche. Was der Geschädigte am ersten Tag festhält, ist der einzige Beleg für den Zustand vor jeder Bewegung.
Der Geschädigte dokumentiert, du bewertest
Die geführte Erstaufnahme nimmt dem Geschädigten die Entscheidung ab, was wichtig ist. Er arbeitet eine Reihenfolge ab, du bekommst ein verwertbares Ergebnis statt vier Fotos vom selben Kotflügel.
- Geführte Schritte mit Pflichtangaben, damit nichts ausgelassen wird
- Fotoanleitung mit Beispielbildern, auch für Menschen im Ausnahmezustand
- Alles landet strukturiert in einer Akte statt verteilt über Mail und Messenger
- Der Auftrag wird digital auf deinem eigenen Formular unterschrieben
- Für die Besichtigung nimmst du selbst mit SNAP auf, geführt und dem Fall zugeordnet
Warum die Kontrolle beim Sachverständigen bleibt
Manche Anbieter lassen eine Software beurteilen, ob ein Foto brauchbar ist. Wir halten das für den falschen Weg.
Sehen, aufnehmen, prüfen
Der Sachverständige steht am Fahrzeug, sieht den Schaden und prüft im selben Moment, ob die Aufnahme ihn wiedergibt. Diese Prüfung kann niemand abnehmen, der den Schaden nicht gesehen hat.
Der Fehler zeigt sich erst später
Fällt im Büro auf, dass eine Aufnahme nichts hergibt, ist das Fahrzeug längst repariert oder verkauft. Dann bleiben ein Nachtermin, Mehraufwand oder eine schwache Dokumentation.
Die Hilfsperson ist mitgemeint
Nimmt eine qualifizierte Hilfsperson mit SNAP auf, etwa ein Werkstattmeister, ist das der Aufnahme durch den Sachverständigen gleichzusetzen. Deshalb liegt SNAP ausschließlich bei ihm.