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Unfall mit Sommerreifen im Winter: Was das für Haftung und Versicherung bedeutet

von Samy Hamideh 30.10.2026
Ein verschneites Szenario mit einem im Schnee feststeckenden Auto im Hintergrund, einem Gutachter, der den Schaden begutachtet, und einem Reifen im Vordergrund.
Ein verschneites Szenario mit einem im Schnee feststeckenden Auto im Hintergrund, einem Gutachter, der den Schaden begutachtet, und einem Reifen im Vordergrund.

Was das Gesetz verlangt

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte darf ein Auto nur mit Reifen gefahren werden, die für winterliche Verhältnisse zugelassen sind. Ein Stichtag im Kalender spielt dafür keine Rolle, allein das Wetter auf der Straße entscheidet. Als Winterreifen gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die Übergangsfrist für ältere Reifen, die nur die Kennzeichnung M+S tragen, ist am 30. September 2024 abgelaufen. Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol haben. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern, bei Winterreifen raten Fachleute zu deutlich mehr.

Das Bußgeld ist der kleinste Posten

Wer bei Winterwetter mit ungeeigneten Reifen fährt, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt. Kommt es zum Unfall, steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Auch der Halter kann belangt werden, wenn er die Fahrt zulässt. Teurer wird es an anderer Stelle.

Haftung: Entscheidend ist, ob die Reifen ursächlich waren

Falsche Reifen bedeuten nicht automatisch, dass jemand am Unfall schuld ist. Es kommt darauf an, ob der Unfall mit geeigneter Bereifung vermeidbar gewesen wäre oder milder verlaufen wäre. Rutscht ein Fahrer mit Sommerreifen bei Glätte in den Gegenverkehr, liegt das nahe. Wird dagegen ein Auto mit Sommerreifen an der roten Ampel von hinten angefahren, spielen dessen Reifen für den Unfall keine Rolle.

Für Geschädigte heißt das: Verweist die gegnerische Versicherung auf Ihre Bereifung, um eine Mithaftung zu begründen, muss sie darlegen, dass die Reifen für den Unfall ursächlich waren. Ein pauschaler Hinweis genügt dafür nicht.

Kaskoversicherung: Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit möglich

Wer den Schaden am eigenen Fahrzeug über die Vollkasko regulieren will, kann auf ein anderes Problem stoßen. Nach § 81 Abs. 2 VVG darf der Versicherer seine Leistung kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis kann so bewertet werden. Wie stark gekürzt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Viele Tarife verzichten allerdings ausdrücklich auf diesen Einwand. Ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb vor dem Winter und nicht erst nach dem Unfall.

Was im Gutachten dazu steht

Ein Schadengutachten erfasst regelmäßig auch die Bereifung des Fahrzeugs. Das kann im Streit über die Haftung helfen, und zwar in beide Richtungen. Ist die Bereifung sauber dokumentiert, lässt sich später nachvollziehen, ob ein Einwand der Versicherung überhaupt trägt.

Wie wir das bei BESA handhaben

Bei unseren Besichtigungen nimmt BESA Kfz-Gutachter Reifenart, Alpine-Symbol und Profiltiefe an allen Rädern mit Fotos auf. Wird nach einem Glätteunfall über die Bereifung gestritten, liegt damit ein unabhängiger Befund vor und nicht nur die Behauptung einer Seite.

Samy Hamideh
Samy Hamideh

12 Jahre lang Kfz-Meisterbetrieb in Karlsruhe und Ettlingen, danach nur noch Kfz-Sachverständiger und Inhaber von BESA Kfz-Gutachter e.K. in Karlsruhe & Region. Als Gründer von LOCAL PRO und kfz-unfallapp.de kenne ich die Unfallschadenabwicklung von beiden Seiten: aus dem Gutachterbüro und aus der Systementwicklung. Mehr als ein Jahrzehnt Sachverständigenpraxis schärft den Blick für das, was Versicherungen tun – und was Geschädigte dagegen tun können.

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