Zwischen dem Interesse eines Geschädigten und einem erteilten Auftrag liegt in vielen Büros noch immer Papier: ein Formular, das ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt oder mitgebracht werden muss. Jeder dieser Schritte kostet Fälle, und zwar nicht wegen der Mühe, sondern wegen der Zeit, die dazwischen vergeht. Kapitel 3 hat beschrieben, warum diese Zeit das Entscheidende ist.
DER ABLAUF
Der Geschädigte bekommt das Auftragsformular des Büros digital angezeigt, liest es und unterschreibt mit dem Finger auf dem Bildschirm. Die Unterschrift wird in das Dokument gesetzt, nicht daneben. Das Ergebnis ist ein fertiges PDF im Layout des Büros, das sofort in der Akte liegt.
Es ist ausdrücklich nicht irgendein Formular, sondern das eigene. Jedes Büro hinterlegt sein Auftrags- und Vollmachtsformular und legt fest, an welcher Stelle die einzelnen Angaben eingesetzt werden. Diese Zuordnung wird einmal eingerichtet und gilt danach für alle Fälle.
WARUM DAS EIGENE FORMULAR WICHTIG IST
Ein Auftragsformular ist kein Verwaltungspapier, sondern eine Rechtsgrundlage. Es enthält den Auftragsumfang, die Abtretungsregelung, die Honorarvereinbarung und die Vollmachten, die man für die weitere Bearbeitung braucht. Diese Inhalte sind zwischen Büros unterschiedlich und über Jahre gewachsen, oft anwaltlich abgestimmt.
Ein System, das an dieser Stelle ein eigenes Standardformular vorgibt, zwingt zu einem Rechtsdokument, das man nicht selbst verantwortet hat. Deshalb bleibt das Formular Sache des Büros.
DOPPELMANDAT MIT DER KANZLEI
Arbeitet ein Anwalt am Fall mit, lassen sich beide Beauftragungen in einem Vorgang erledigen, die des Sachverständigen und die der Kanzlei. Der Geschädigte unterschreibt einmal und erteilt beide Aufträge auf den jeweiligen eigenen Formularen.
Damit entfällt der häufigste Bruch im Ablauf: Der Geschädigte beauftragt den Sachverständigen, will danach zum Anwalt und verliert dazwischen zwei Tage, in denen die gegnerische Versicherung bereits ein Angebot gemacht hat.
WAS BEIM MENSCHEN BLEIBT
Die Unterschrift wird nicht vorbereitet, nicht vorgeschlagen und nicht erzeugt. Sie stammt vom Geschädigten, in dem Moment, in dem er sie leistet. Es gibt keine Funktion, die für jemanden unterschreibt, und das ist keine technische Beschränkung, sondern eine Festlegung.
WAS DAS FÜR DEN GESCHÄDIGTEN BEDEUTET
Er kann abends um zehn beauftragen, ohne Drucker, ohne Scanner, ohne Postweg, und hat das unterschriebene Dokument anschließend selbst in seiner Akte. Er sieht dabei, was er unterschreibt, im vollständigen Text.
WAS DAS FÜR DICH ALS SACHVERSTÄNDIGEN BEDEUTET
Der Auftrag entsteht in dem Zeitfenster, in dem die Entscheidung fällt, und nicht drei Tage später. Du hast ihn dokumentiert, mit Zeitpunkt, auf deinem eigenen Formular, was für die spätere Erstattungsfrage aus Kapitel 2 erheblich sein kann. Und du hast keinen einzigen Handgriff dafür getan.