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Kapitel 14, Teil 4: Wie der Fall bearbeitet wird

Die gemeinsame Unfallakte aller Beteiligten

An einem Unfallschaden arbeiten regelmäßig fünf oder sechs Parteien: der Geschädigte, der Sachverständige, eine Anwaltskanzlei, eine Werkstatt, ein Abschleppdienst, ein Mietwagenanbieter. Jede dieser Parteien führt ihre eigene Akte, und zwischen diesen Akten liegen Telefonate, Mails, WhatsApp-Nachrichten und Anhänge in unterschiedlichen Fassungen.

Der Aufwand entsteht dabei nicht durch die Arbeit selbst, sondern durch die Weitergabe. Dasselbe Foto wird viermal verschickt, derselbe Sachstand viermal erklärt, dieselbe Frage viermal beantwortet.

DER ANDERE ANSATZ

Die gemeinsame Unfallakte kehrt das um. Es gibt einen Fall, und alle Beteiligten arbeiten an diesem einen Fall, jeder in seiner Rolle. Der Geschädigte sieht seine Akte, der Sachverständige die seinen, die Kanzlei ihre Mandate, ein Partnerbetrieb die Fälle, an denen er beteiligt ist.

Neu ist daran nicht die Digitalisierung, sondern dass der Geschädigte Teilnehmer ist und nicht Gegenstand. Er hat Zugang zu seiner eigenen Akte, sieht den Stand, kann Unterlagen nachreichen und Nachrichten lesen.

WAS DARIN LIEGT

In der Akte liegen die Unfalldaten, die Beteiligten, die Fotos, die Skizze, die Dokumente, der Auftrag, der Schriftverkehr und die beauftragten Dienstleister mit ihrem jeweiligen Stand. Ergänzungen des einen sind für die anderen sofort sichtbar, ohne dass jemand etwas weiterleitet.

WAS AN GRENZEN NÖTIG IST

Eine gemeinsame Akte ohne Grenzen wäre ein Datenschutzproblem und ein berufsrechtliches dazu. Deshalb sieht nicht jeder alles. Welche Rolle welchen Ausschnitt sieht, ist Gegenstand von Kapitel 17. Was zwischen Kanzlei und Mandant vertraulich bleibt, behandelt Kapitel 15.

Diese beiden Kapitel gehören zwingend zu diesem hier. Eine gemeinsame Akte ist nur so viel wert, wie ihre Abgrenzungen belastbar sind.

WAS DAS FÜR DEN GESCHÄDIGTEN BEDEUTET

Er muss seinen Unfall einmal schildern statt fünfmal, und er sieht, was in seiner Sache passiert, ohne nachfragen zu müssen. Das ist der Unterschied zwischen einer Abwicklung, die über ihn hinweg läuft, und einer, an der er teilnimmt.

WAS DAS FÜR DICH ALS SACHVERSTÄNDIGEN BEDEUTET

Der größte Teil der Nacharbeit in einem Fall besteht aus Weitergabe. Fällt sie weg, sinkt der Aufwand je Fall deutlich, ohne dass du schneller arbeitest. Der zweite Effekt ist die Bindung: Ein Geschädigter, der seine Akte bei dir offen hat, wickelt seinen Fall bei dir ab und nicht in dem Ablauf, den ihm jemand anders anbietet. Davon handelt Kapitel 21.

Unfallakte mit allen Beteiligten und Dokumenten
Ein Fall, an dem alle Beteiligten arbeiten, jeder in seiner Rolle.

Dieses Kapitel gehört zum Handbuch Das digitale Sachverständigenbüro. Alle 26 Kapitel sind frei lesbar.

Vom Lesen zum Ausprobieren.

Zwanzig Minuten an einem echten Fall. Danach weißt du, ob das für dein Büro passt.