Die klassische Erstaufnahme ist ein Telefonat. Der Geschädigte erzählt, das Büro notiert, und was nicht gefragt wurde, fehlt. Fotos kommen später per Mail, oft in falscher Auflösung, ohne Bezug zum Fall. Der Unfallhergang ist in drei Sätzen zusammengefasst, die niemand mehr rekonstruieren kann.
Die digitale Selbstmeldung dreht das um: Der Geschädigte erfasst seine Angaben selbst, geführt, in der Reihenfolge, die für die weitere Bearbeitung gebraucht wird.
DER EINSTIEG
Der Geschädigte gelangt über die Adresse des Büros in die Aufnahme, über Suche, Verzeichnis oder den QR-Code eines Partners. Er muss dafür nichts installieren und sich nicht registrieren. Diese Entscheidung ist bewusst so getroffen: Jede Registrierung kostet an dieser Stelle einen Teil der Nutzer, und zwar genau in der Situation, in der sie am wenigsten Geduld haben.
Er bekommt stattdessen einen Zugang zu seiner Akte, mit dem er später zurückkehren kann. Wer die Aufnahme unterbricht, setzt sie an derselben Stelle fort.
WAS ERFASST WIRD
Die Aufnahme führt durch die Angaben, die ein Fall braucht: die eigenen Daten, die Daten des Unfallgegners, Ort und Zeitpunkt, den Hergang, Zeugen und die Polizei, sofern sie aufgenommen hat.
Der Ort wird auf Wunsch über die Ortung des Geräts bestimmt und als Ortsangabe eingetragen. Für den Hergang gibt es zusätzlich eine Unfallskizze: Fahrzeuge lassen sich setzen, drehen und den Beteiligten zuordnen, das eigene Fahrzeug und das des Gegners farblich unterschieden. Was dabei entsteht, ist keine gutachterliche Rekonstruktion, sondern die Darstellung des Geschehens aus Sicht des Beteiligten, festgehalten, solange die Erinnerung frisch ist.
Dazu kommen Fotos. Sie werden mit der Kamera des Geräts aufgenommen und direkt der Akte zugeordnet.
DIE WICHTIGE ABGRENZUNG
An dieser Stelle ist eine klare Trennung nötig, die im weiteren Verlauf des Buchs immer wieder auftaucht. Was der Geschädigte erfasst, sind Unfalldaten und Belegfotos. Es ist keine Schadenaufnahme.
Die Schadenaufnahme und die Begutachtung bleiben beim Sachverständigen. Was der Geschädigte liefert, ist die Grundlage: der Sachverhalt, die Beteiligten, der Zustand vor jeder Bewegung des Fahrzeugs. Diese Grenze darf nicht verwischen, weder in der Darstellung nach außen noch im eigenen Kopf.
DER UNFALLBERICHT
Aus den erfassten Angaben entsteht ein Unfallbericht als PDF, mit Beteiligten, Ort, Hergang, Zeugen, Skizze und Fotos. Dieses Dokument gehört dem Geschädigten, und nur er erzeugt es. Es ist sein Bericht über sein Erlebnis, und genau deshalb ist es kein Dokument des Büros.
Der Bericht wird in der Akte abgelegt und bei Neuerzeugung überschrieben. Es gibt bewusst keine Versionshistorie, weil ein Stapel halbfertiger Fassungen niemandem hilft.
DER NOTFALLWEG
Nicht jeder ist in der Lage, direkt nach dem Unfall Formulare auszufüllen. Für diesen Fall gibt es einen Notfallweg mit den Sofortmaßnahmen: absichern, Personen versorgen, Polizei, was zu tun und was zu unterlassen ist. Der Hinweis, kein Schuldanerkenntnis abzugeben, gehört an diese Stelle und nicht in eine Fußnote.
Die Aufnahme kann warten. Die ersten Minuten nicht.
WAS DAS FÜR DEN GESCHÄDIGTEN BEDEUTET
Er hält den Sachverhalt fest, solange er ihn noch genau erinnert, und muss ihn später nicht dreimal erzählen, einmal dem Büro, einmal dem Anwalt, einmal der Versicherung. Er bekommt außerdem ein Dokument in die Hand, das ihm gehört.
WAS DAS FÜR DICH ALS SACHVERSTÄNDIGEN BEDEUTET
Der Fall liegt vollständig vor, bevor du das erste Mal mit dem Kunden sprichst. Keine Rückrufe wegen fehlender Gegnerdaten, keine Fotos in einer Mail ohne Bezug, kein Hergang in drei Sätzen. Und die Fotos zeigen das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es unmittelbar nach dem Unfall war, nicht den Zustand nach Abschleppen und Zwischenlagerung.