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Haftpflicht

Wer auf Gutachter und Anwalt verzichtet, spart nichts. Er bekommt nur weniger.

von Samy Hamideh 12.09.2026
Geschädigte begleitet von einem unabhängigen Sachverständigen
Geschädigte begleitet von einem unabhängigen Sachverständigen

Auf der Automechanika wurde in einer Podiumsdiskussion eine Übereinkunft zwischen dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik und der HUK-Coburg bestätigt. Danach haben Werkstätten bei Haftpflichtschäden bis 3.000 Euro keine Abzüge zu erwarten, sofern der Geschädigte weder einen Sachverständigen noch einen Anwalt hinzuzieht. Im Gegenzug erhält die Werkstatt eine Pauschale für die Erstellung des Kostenvoranschlags. 

Keine Abzüge sind nicht dasselbe wie voller Schadensersatz

Der Satz klingt gut, und er ist sogar zutreffend. Es wird nichts gekürzt. Der Grund ist allerdings ein anderer als angenommen: Es wird nichts gekürzt, weil nichts gefordert wird. Ein Kostenvoranschlag beziffert, was die Reparatur kostet. Mehr nicht. Er enthält keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keine Auslagenpauschale. Er trifft keine Aussage darüber, ob das Fahrzeug nach der Reparatur den Zustand von vorher erreicht. Und er sagt nichts über das, was man nicht sieht.

Was bei einem Schaden von 3.000 Euro dazugehört

Die Wertminderung. Ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden ist beim Verkauf weniger wert als eines ohne. Diese Differenz ist erstattungsfähig, sie muss aber jemand beziffern. Je nach Alter und Fahrzeugklasse sind das bei dieser Schadenhöhe häufig mehrere hundert Euro. Der Nutzungsausfall oder ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Auch das ist ein eigenständiger Anspruch, der nicht von selbst entsteht.
Die Auslagenpauschale für Telefonate, Porto und Fahrten. Und die Frage nach verdecktem Schaden. In Stoßfängern moderner Fahrzeuge sitzen Sensoren, hinter der Verkleidung liegen Träger und Verbindungselemente. Ob dort etwas beschädigt ist, sieht man einer Delle nicht an. Ein Kostenvoranschlag geht von dem aus, was sichtbar ist. Zusammengerechnet sind das bei einem Schaden dieser Größenordnung oft 500 bis 1.500 Euro. Nicht gekürzt, sondern nie beantragt.

Ihre Rechte ändern sich dadurch nicht

Bei einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür gehören bei erforderlicher Begutachtung zum erstattungsfähigen Schaden. Ebenso dürfen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Diese Rechte ergeben sich aus dem Gesetz und der Rechtsprechung. Eine Vereinbarung zwischen einem Verband und einem Versicherer ändert daran nichts. Sie ändert nur, wie oft davon Gebrauch gemacht wird, und genau darin liegt ihre Wirkung. Grenzen gibt es trotzdem, und sie gehören zur Ehrlichkeit dazu: Bei sehr geringen Schäden kann ein Vollgutachten unverhältnismäßig sein, dann genügt eine Kalkulation oder ein Kostenvoranschlag. Und im Kaskofall, also bei selbst verursachten Schäden, gelten die Bedingungen des eigenen Vertrags.

Und jetzt der unangenehme Teil

Die Diskussion darüber verläuft in der Branche bemerkenswert. Auf der einen Seite steht ein System, das seit Jahrzehnten organisiert ist: Schadenhotline, Partnerwerkstatt, eigener Prüfdienst, eigener Mietwagen. Alles vorbereitet, alles sofort verfügbar, alles aus einer Hand. Auf der anderen Seite steht eine Branche, in der jeder für sich kämpft. Sachverständige, Kanzleien, Werkstätten, Abschleppdienste und Mietwagenunternehmen arbeiten am selben Fall, aber nebeneinander her. Und wenn eine Nachricht wie diese die Runde macht, diskutieren sie darüber, wer von ihnen die schlechtere Qualifikation hat. Das ist keine Polemik, das lässt sich in den einschlägigen Gruppen nachlesen. Während die Gegenseite ihre Prozesse abstimmt, sortiert die eigene Seite Spreu vom Weizen. Solange das so bleibt, gewinnt die Gegenseite nicht durch bessere Arbeit, sondern durch Organisation.

Was daraus folgt

Für Sie als Geschädigten: Fragen Sie nach, wenn Ihnen jemand sagt, Sie bräuchten keinen Gutachter und keinen Anwalt. Nicht weil die Person Ihnen schaden will, sondern weil es Gründe geben kann, die nichts mit Ihrem Fall zu tun haben. Für die Betriebe, die auf der Seite der Geschädigten stehen: Es gibt einen Unterschied zwischen Empfehlen und Zusammenarbeiten. Wer im selben Fall arbeitet, sieht, was daraus wird. Genau dafür haben wir LOCAL PRO gebaut, ein Netzwerk unabhängiger Betriebe ohne Provision und ohne Prämie, und mit kfz-unfallapp.de die Technik dahinter.
Samy Hamideh
Samy Hamideh

12 Jahre lang Kfz-Meisterbetrieb in Karlsruhe und Ettlingen, danach nur noch Kfz-Sachverständiger und Inhaber von BESA Kfz-Gutachter e.K. in Karlsruhe & Region. Als Gründer von LOCAL PRO und kfz-unfallapp.de kenne ich die Unfallschadenabwicklung von beiden Seiten: aus dem Gutachterbüro und aus der Systementwicklung. Mehr als ein Jahrzehnt Sachverständigenpraxis schärft den Blick für das, was Versicherungen tun – und was Geschädigte dagegen tun können.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ja. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Schadensteuerung bezeichnet die Praxis von Haftpflichtversicherungen, Geschädigte zu eigenen Partnerwerkstätten und eigenen Prüfdiensten zu lenken. Ziel ist die Senkung der Regulierungskosten, und zwar zu Lasten der vollständigen Ansprüche der Geschädigten. LOCAL PRO ist das Gegenmodell: unabhängige Betriebe, die ausschließlich im Interesse der Geschädigten handeln.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Schaden und bildet die Grundlage für die vollständige Regulierung. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet dagegen im Interesse des Versicherers.
Ja. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel Anspruch auf anwaltliche Vertretung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre vollständigen Ansprüche, von den Reparaturkosten bis zum Schmerzensgeld.
Bei einem Unfall, den die andere Partei verursacht hat, trägt deren Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten, die anwaltliche Vertretung sowie ein angemessenes Ersatzfahrzeug. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.

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